Dokumente, die wir beeidigt übersetzen

Diese Dokumente fallen unter unseren Standardpreis. Auch andere amtliche Unterlagen übersetzen wir, mit einem Zuschlag von 50 €.

Standarddokumente

Sonstige Dokumente

Sonstige Dokumente — hierauf kommen 50 € hinzu:

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente können Sie beeidigt übersetzen?

Vierzehn Dokumente fallen unter unseren Standardpreis, von der Geburtsurkunde bis zum Strafregisterauszug. Daneben übersetzen wir einundzwanzig weitere amtliche Unterlagen wie Diplome, notarielle Urkunden und Vollmachten; dafür kommen 50 € zum Preis der Sprachkombination hinzu.

Mein Dokument steht nicht dabei. Geht es trotzdem?

Wahrscheinlich ja. Wählen Sie im Bestellformular „Sonstige amtliche Dokumente“ oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht; wir sagen Ihnen, ob wir es übersetzen können und was es kostet, bevor Sie etwas bezahlen.

Warum hängt der Preis nicht von der Dokumentart ab?

Weil die Arbeit vor allem in der Sprachkombination steckt. Eine Geburtsurkunde vom Niederländischen ins Französische kostet dasselbe wie ein Führerschein in derselben Kombination. Nur längere, fachliche Unterlagen außerhalb der Standardliste kosten 50 € mehr.