Notarielle Vollmachten

Ein belgischer Notar erstellt keine Vollmacht für die Verwendung im Ausland. Wir schon. Mit unserer juristischen Erfahrung erstellen wir das Dokument, organisieren Notar und Legalisierungen und liefern eine beeidigte Übersetzung in der Sprache des Ziellandes.

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Mit juristischem Wissen erstellt

Wir erstellen die Vollmacht auf Niederländisch oder Französisch, abgestimmt auf Zweck und Zielland.

Notar organisiert

Wir vereinbaren den Notartermin und begleiten die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Beeidigt übersetzt

Nach der Unterzeichnung übersetzen wir alles beeidigt in Ihre Zielsprache.

Bereit für das Zielland

Wir versehen die Unterlagen mit allen amtlichen Legalisierungen, die das Zielland verlangt.

So funktioniert es

1

Wir erstellen die Vollmacht auf Niederländisch oder Französisch, zugeschnitten auf Ihre Situation und das Zielland.

2

Das Dokument geht an den Notar; wir vereinbaren den Termin für Sie.

3

Sie unterschreiben beim Notar und Ihre Unterschrift wird beglaubigt.

4

Wir übersetzen alles beeidigt in die Sprache des Ziellandes.

5

Wir kümmern uns um alle amtlichen Legalisierungen (Apostille oder Botschaft), die dieses Land verlangt.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine notarielle Vollmacht für das Ausland?

Das hängt vom Zielland, den Notarkosten und den erforderlichen Legalisierungen ab. Sie erhalten vorab ein Angebot mit allen Positionen, damit es später keine Überraschungen gibt.

Für welche Länder ist das möglich?

Für nahezu jedes Land. Für Vertragsstaaten des Apostille-Übereinkommens genügt eine Apostille auf dem beglaubigten Dokument; für andere Länder organisieren wir die Legalisierung über die Botschaft.

Wie lange dauert es?

Rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen, je nach Verfügbarkeit des Notars und Dauer der Legalisierungen. Wenn es eilt, geben Sie das bei Ihrer Anfrage an.
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Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation und das Zielland. Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot mit allen Positionen.

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