Ein beeidigter Übersetzer ist ein Übersetzer, der den Eid geleistet hat und im nationalen Register für beeidigte Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher eingetragen ist. Nur sie dürfen Übersetzungen liefern, die Behörden als amtlich anerkennen.
Ein Übersetzer muss seine Sprach- und Rechtskenntnisse nachweisen, Integritätsanforderungen erfüllen und den Eid leisten. Danach folgt die Aufnahme in das nationale Register, das von der Bundesbehörde geführt wird. Die Eintragung ist nicht dauerhaft: Übersetzer müssen sich fortbilden und ihre Eintragung regelmäßig erneuern.
Jeder beeidigte Übersetzer hat eine eigene Registernummer. Diese Nummer steht auf der Übersetzung, sodass Sie oder die empfangende Stelle prüfen können, ob der Übersetzer tatsächlich eingetragen ist. Zweifeln Sie an einer anderswo angefertigten Übersetzung, fragen Sie nach dieser Nummer.
Eine beeidigte Übersetzung trägt Unterschrift und Stempel des Übersetzers sowie dessen Nummer aus dem nationalen Register. Hinzu kommt eine Erklärung, mit der der Übersetzer bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und getreu ist. Die Übersetzung wird an eine Kopie des Ausgangsdokuments geheftet, damit erkennbar bleibt, welches Schriftstück übersetzt wurde.
Bei uns richtet sich der Preis nach der Sprachkombination, nicht nach der Dokumentart. Ein Standarddokument vom Niederländischen ins Französische, Deutsche oder Englische kostet 70 € zzgl. MwSt.; seltenere Sprachen liegen höher. Standardmäßig liefern wir innerhalb von fünf Werktagen, als Eilauftrag in zwei bis drei Tagen und als Expressauftrag in 24 Stunden.